Person bzw. Kind löschen

Überlegen Sie sich genau, ob ein Datensatz aus dem Bestand entfernt werden soll.

Der Löschvorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.

 

Um einen Datensatz zu löschen gilt grundsätzlich, dass das Stichdatum auf <heute> stehen muss.

Personendatensatz löschen

Beim Löschen einer Person ist es wichtig, ob die Person eine Zuordnung zu einem Kind hat. Je nach Zuordnungsart werden bestimmte Eigenschaften geprüft.

        Abholer löschen

Ein Abholer kann immer gelöscht werden. Die Zuordnung beim Kind wird dabei entfernt.

        Sorgeberechtigte Person löschen

Die Person kann nicht gelöscht werden, wenn sie als Sorgeberechtigte mit Wohnanschrift () beim Kind eingetragen ist.
Handelt es sich um eine sorgeberechtigte Person ohne Wohnanschrift wird der Löschvorgang durchgeführt und dabei die Zuordnung beim Kind entfernt.

        Zahler löschen

Die Fälligkeit des Zahlers muss ausgeglichen sein, d.h. der Zahler darf keine Reste oder Überzahlungen haben.
Hat das Kind den Status lfd. Vertrag dürfen die Abrechnungsdaten nicht aktuell sein oder in der Zukunft liegen. Bei Kindern mit dem Status abgemeldet wird der Zeitraum des Zahlers nicht geprüft.

Gelöschte Zahler bleiben beim Kind vorhanden. Der Datensatz wird durch das Symbol Gelöscht gekennzeichnet.

Kinddatensatz löschen

        Ein Kind mit Status lfd. Vertrag kann nicht gelöscht werden, auch wenn der lfd. Vertrag in der Zukunft liegt.

        Löschen ist möglich, wenn der Status abgemeldet aktuell ist.

        Das Kind darf nicht im aktuellen Abrechnungslauf berücksichtigt worden sein.

        Es dürfen keine Reste bzw. Überzahlungen für das Kind vorhanden sein.

        Es darf keine Wiedervorlagen für das Kind geben.

Gelöschte Datensätze, die bereits im Abrechnungslauf verarbeitet wurden, nicht aus der Datenbank gelöscht werden. Die Angaben bleiben erhalten. Der Datensatz kann nur logisch gelöscht werden, nicht physisch.