Auswertung - Personalbedarfsanalyse - Niedersachsen

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Grundlage für die Personaldedarfsanalyse in Niedersachsen ist das niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder - (KiTaG).

Für eine vollständige Personalbedarfsermittlung sind folgende Angaben zwingend notwendig:

        Bietet die Betreuungseinrichtung Sonderöffnungszeiten an, muss die Anzahl der Wochenstunden unter <Mandant/Layer Öffnungszeit/Kassenstunde> hinterlegt werden.

        Die Mitarbeiter müssen erfasst sein. Die Angaben zur Tätigkeit (Layer Grunddaten) und die Anzahl zu den Wochenstunden (Layer Arbeitszeit) werden herangezogen.

Hauswirtschaftliches Personal wird nicht in den tatsächlichen Personalbestand eingerechnet. Ist unter <Mitarbeiter/Layer Grunddaten/Mitarbeiter/in im hauswirtschaftlichen/technischen Bereich> angehakt wird der Mitarbeiter nicht in der Personalbedarfsanalyse berücksichtigt.

        Die Betreuungsgruppen müssen eingerichtet sein. Für die Personalbedarfsanalyse sind die Angaben zu den Wochenstunden, Ganztagsbetreuung und Integrationsgruppe wichtig.

Personalbedarfsanalyse erstellen

1.      Wählen Sie <Auswertung/Personalbedarfsanalyse> und bestimmen im Layer Auswahl Mandant niedersächsisches Recht die Einrichtung. Die zwei unteren Layer werden sofort mit Daten gefüllt.

2.      Der Layer Daten bietet eine Kontrolle aller relevanten Angaben. Änderungen sind hier nicht möglich, dazu wechseln Sie in die Objekte Mandant, Mitarbeiter oder Betreuungsgruppe.

3.      Das Ergebnis der Personalbedarfsanalyse zeigt der Layer Berechnung. Grundlage für die Berechnung ist das niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder - (KiTaG).

§ 8

Öffnungs- und

Betreuungszeit

        geöffnet mindestens 4 Stunden täglich an 5 Wochentagen, 20 Wochenstunden

        pro Gruppe 2 Fachkräfte

        eine Integrationsgruppe hat immer eine heilpädagogische Fachkraft zusätzlich, 3 statt 2 Kräfte in der Gruppe

Die Betreuungszeit ist die Anzahl Wochenstunden aller Betreuungsgruppen. Die Stunden werden bei der Erst.- und Zweitkraft eingetragen, ggf. auch bei Heilpädagogen.

§ 5

Verfügungszeiten

        pro Gruppe 7,5 Wochenstunden Verfügungszeit für Vor- u. Nachbereitung (Elterngespräche, Dienstbesprechung...)

        bei einer Integrationsgruppe beträgt die Verfügungszeit 16 Stunden, statt 7,5 Wochenstunden

        mindestens 5 Verfügungsstunden sind für Gruppen mit weniger als 20 Betreuungsstunden in der Woche vorzusehen

Die ermittelte Verfügungszeit wird in der Spalte Vorgabe Summe angezeigt. Die Aufteilung auf die Erstkraft, Zweitkraft und Heilpädagogen muss manuell vorgenommen werden. Vorgeschlagen werden die Verfügungszeiten die unter <Mitarbeiter/Layer Aufteilung der Wochenarbeitszeit> unter LV und ZV hinterlegt sind.

§ 5

Leitungs-

freistellungszeit

        pro Gruppe hat die Leitung (Erstkraft) 5 Wochenstunden Leitungsfreistellungszeit

        bei mindestens 4 Gruppen erhöht sich die Leitungsfreistellungszeit um weitere 10 Wochenstunden, wenn mindestens 1 Gruppe ganztags betreut wird

Sonder-

öffnungszeit

        Bei bis zu 10 Kindern genügt 1 Betreuungskraft, sofern sich eine andere erwachsene Person in unmittelbarer Rufbereitschaft befindet

        Bei mehr als 10 Kinder sind 2 Kräfte erforderlich.

Aktivieren Sie die Optionsfelder, wenn mehr als 10 Kinder im Früh-, Mittags- oder Spätdienst betreut werden, dadurch wird die Stundenzahl für den Sonderdienst verdoppelt. Die Anzahl der Wochenstunden stehen in der Spalte Vorgabe Summe. Die Aufteilung auf die Erstkraft, Zweitkraft und Heilpädagogen muss manuell vorgenommen werden. Vorgeschlagen werden die Stunden die unter <Mitarbeiter/Layer Aufteilung der Wochenarbeitszeit> hinterlegt sind.

§ 4

Personal der

Kindertagesstätten

        Die Leitung darf nur an Sozialpädagogen/innen, Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung (sozialpädagogische Fachkräfte) übertragen werden.

        Die Gruppenleitung darf nur einer sozialpädagogischen Fachkraft (Erzieher/in) übertragen werden.

        Die zweite Fachkraft soll in der Regel Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung; Kinderpfleger/in oder Sozialassistent/in sein

Unter Erstkraft werden die Tätigkeiten Leiter/in, Erzieher/in und Heilerziehungspfleger/in berücksichtigt und als Zweitkraft die Tätigkeiten Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in und Sonstiges.

4.      In der Zeile Summe Sollzeiten erhalten Sie die erforderlichen Stunden und in der Zeile Summe Istzeiten den aktuellen Stand. Zur Ermittlung der Istzeiten werden die Betreuungs- und Verfügungsstunden der Erst- und Zweitkräfte (LS, LV, ZS und ZV) unter <Mitarbeiter/Layer Aufteilung der Wochenarbeitszeit> aufaddiert. Negative Differenzen bedeuten Personalbedarf.

5.      Speichern Sie Ihre Stundenaufteilung, ansonsten müssen Sie die Aufteilung beim nächsten Mal wieder neu einstellen. Neu überschreibt den gespeicherten Zustand mit den von der Anwendung ermittelten Werten.

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