Auswertung - Personalbedarfsanalyse

Die Vorgaben zur Personalbedarfsberechnung unterscheiden sich je Bundesland. Das gültige Bundesland wird unter <Mandant/Layer Grunddaten> eingestellt.

Gibt es für ein Bundesland keine spezielle Personalbedarfsanalyse, wird das niedersächsische Recht herangezogen.

Hauswirtschaftliches Personal wird nicht in den tatsächlichen Personalbestand eingerechnet. Ist unter <Mitarbeiter/Layer Grunddaten/Mitarbeiter/in im hauswirtschaftlichen/technischen Bereich> angehakt wird der Mitarbeiter nicht in der Personalbedarfsanalyse berücksichtigt. Dies gilt für alle Bundesländer.

        Brandenburg

        Hessen

        Niedersachsen

        Sachsen

        Thüringen